AGB

Geltungsbereich

Die CREATANK AG (nachfolgend «CREATANK» genannt) erbringt dem Vertragspartner ihre Dienstleistungen zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch ausdrückliche Erteilung eines Einzelauftrags oder durch stillschweigende Entgegennahme eines oder mehrerer Konzeptvorschläge von CREATANK kommt ein Einzelauftrag unter Einschluss der vorliegenden AGB zustande. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch CREATANK.

Vertretungsrecht

Soweit CREATANK mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart, handelt CREATANK gegenüber Dritten (Lieferanten und Beauftragte) als Stellvertreter des Vertragspartners, so dass stets ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten entsteht.

Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die sich auf den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners beziehen und ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer eines Einzelauftrags sowie während mindestens fünf Jahren danach. Der Vertragspartner darf die technischen und geschäftlichen Informationen, die er von CREATANK oder über einen Geschäftspartner von CREATANK erhält, nicht ohne schriftliche Zustimmung von CREATANK selbst nutzen bzw. damit in Konkurrenz zu CREATANK treten oder einer Drittperson weitergeben oder zugänglich machen.

Immaterialgüterrechte / Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an gemachten Präsentationen und vollendeten Arbeiten, insbesondere Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Namensrechte, Logos und Zeichen sowie gewerbliche Schutzrechte, stehen CREATANK zu. Die Verwendung des Konzepts durch den Vertragspartner bedarf der vorherigen Zustimmung von CREATANK. Nach Beendigung des Projekts kann das geistige Eigentum nur mit schriftlicher Zustimmung von CREATANK und gegen Leistung einer Entschädigung auf den Vertragspartner übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung wird einzeln im Vorgang festgelegt. Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums von CREATANK schuldet der Vertragspartner CREATANK eine Konventionalstrafe von CHF 25’000.– pro Pflichtverletzung. Die Entrichtung dieser Konventionalstrafe entbindet den Vertragspartner nicht vom Verbot der Nutzung des geistigen Eigentums von CREATANK. Realexekution und weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Bei allen Elementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign, etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Vertragspartner angeliefert wurden, geht CREATANK davon aus, dass der Vertragspartner im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Verantwortung ab.

Die Tätigkeit für einen Vertragspartner kann CREATANK in eigenen Werbeaktionen nach Absprache erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist CREATANK berechtigt, die entwickelten Kommunikationsmittel auf der eigenen Webseite inklusive Facebook, LinkedIn, Instagram und Twitter abzubilden und zu beschreiben. CREATANK ist berechtigt, von den für den Vertragspartner gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

Vertragserfüllung

Soweit im Einzelauftrag nicht abweichend vereinbart, gelten die Räumlichkeiten von CREATANK als Erfüllungsort. CREATANK ist bestrebt, eingesetzte Mitarbeiter und Partner (Freelancer), die infolge Krankheit oder Unfall an der Erbringung eines Einzelauftrags verhindert sind, zu ersetzen, kann jedoch hierfür keine Haftung übernehmen. Angaben im Einzelauftrag über Termine und Dauer eines Einzelauftrags vermitteln lediglich Richtwerte. Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen / Informationen vereinbarungsgemäss bei CREATANK eintreffen und der Vertragspartner die vereinbarten Termine für Ausführung und/oder Durchführung einhält.

Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Unterlagen des Vertragspartners, durch Änderungswünsche des Vertragspartners oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann CREATANK keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche CREATANK kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Vertragspartner nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder CREATANK wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

Beanstandungen

Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Leistungen, Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an CREATANK zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung CREATANK lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung von CREATANK. CREATANK setzt sich in diesem Falle als Vermittler und mit ganzem Know-how für eine faire Regelung zwischen dem Vertragspartner und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden und berechtigen zu keinerlei Reduktion des Honorars. In jedem Fall trägt der Vertragspartner durch die Unterzeichnung des «Gut zur Publikation / Ausführung / Druck» die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller Werbe- und Kommunikationsmittel. Verzichtet der Vertragspartner aus Termin- oder Kostengründen auf durch uns empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere, so übernimmt CREATANK keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses. 

Die Ausführung von gedruckten Erzeugnissen richtet sich nach den Usanzen des grafischen Gewerbes. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, Originaltreue oder Reproduktion, Farbtonwerte und Qualität der Druckträger sowie Farbabweichungen berechtigen zu keinerlei Reduktion des Honorars.

Allfällige Bugkorrekturen oder Sicherheitsupdates bei Webseiten und Apps werden bis ein Jahr nach Live-Schaltung als Garantieleistung von CREATANK übernommen. Anschliessend kommt der Stundenansatz von CHF 220.00 zur Anwendung.

Haftung

Für direkte Schäden haftet CREATANK, wenn sie diese vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung. Jede Haftung von CREATANK oder ihrer Erfüllungsgehilfen für weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Honorare, Fakturierung, Zahlungsbedingungen

Die Honorar- und erfolgsabhängigen Vermittlungsansätze werden vor der Auftragsannahme festgelegt. Die Ansätze verstehen sich exkl. MwSt. und allfälliger Spesen. In Ermangelung einer Absprache kommen die jeweils gültigen CREATANK-Honoraransätze zur Anwendung. Sollten bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren für CREATANK erhöhte Kosten durch Umstände entstehen, welche der Vertragspartner zu vertreten hat, ist CREATANK berechtigt, diese Ausgaben zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Fakturierung erfolgt jeweils nach Abschluss des Auftrages oder nach vorheriger Zahlungsvereinbarung. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fälligkeitsdatum, geltend gemacht werden.

Widerruf

Wird der Auftrag widerrufen oder verschoben, schuldet der Vertragspartner die Honorare und die angefallenen Kosten für die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten und eine volle Schadloshaltung für von CREATANK in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bei Dritten bereits bestellte Waren und Dienstleistungen.

Sonstige Bestimmungen

Sollten ein oder mehrere Artikel dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtgültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. CREATANK ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Änderungen und Ergänzungen eines Auftrages beziehungsweise dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und von CREATANK der Unterschrift des Geschäftsleiters. Eine solche Zustimmung gilt jedoch nur für den entsprechenden Einzelauftrag und nicht für frühere oder künftige Leistungen.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsbeziehungen von CREATANK ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist SARNEN. 

SARNEN, 1. Januar 2018